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Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen – Bio-AHVV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2023 I Nr. 265, S. 14 - 17)

Musterzertifikat bei Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3

Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 20 bis 49 % mit AHV-Kennzeichen in bronzener Farbe.

Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 50 bis 89 % mit AHV-Kennzeichen in silberner Farbe.

Musterzertifikat für Unternehmen bei Auszeichnung eines Bio-Anteils von 90 bis 100 % mit AHV-Kennzeichen in goldener Farbe.

Musterzertifikat ohne Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3

Musterzertifikat für Unternehmen ohne Auszeichnung eines Bio-Anteils.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25